
Erbschaft: Meine Kinder haben sich gegen mich gewandt. Kann ich sie vom Erbe ausschließen?
Sie haben seit Monaten oder gar Jahren keine Nachrichten oder keinen Kontakt mehr? Eine Trennung kann zwar schmerzhaft sein, ist aber kein ausreichender Grund für einen Erbausschluss.
Die einzige Rechtsgrundlage für den Entzug der Erbrechte eines Kindes ist die Erbunwürdigkeit. Dies ist eine Ausnahme und gilt nur für schwerwiegende Fälle gemäß Artikel 726 des Zivilgesetzbuches.
Zum Beispiel:
- wenn er wegen Gefährdung Ihres Lebens verurteilt wurde,
- wenn er dich misshandelt oder schlecht behandelt hat,
- wenn er schwere, falsche Anschuldigungen gegen Sie erhoben hat.
- Selbst in diesen Extremfällen erfolgt die Zwangsvollstreckung nicht automatisch: Sie müssen vor Gericht gehen, überzeugende Beweise vorlegen und einen Gerichtsbeschluss erwirken.
Sie können nicht enterben, aber Sie können alles ändern.
Zwar verbietet das Gesetz eine vollständige Zwangsvollstreckung, bietet aber dennoch einige rechtliche Möglichkeiten zur Anpassung der Vermögensaufteilung. Dabei gilt es, drei Hebel im Auge zu behalten.
Viel Spaß mit Ihrem zugewiesenen Bereich.
Dies ist nur ein Teil der Freiheit, die das Gesetz gewährt. Es ist der Teil, den Sie hinterlassen können, wem Sie wollen: einem anderen Kind, einem engen Freund, einer Organisation oder einfach nur einem mitfühlenden Nachbarn. Dies ermöglicht sinnvolle Verbindungen, ohne die Grenzen zu überschreiten.
Dauerhafte Lebensversicherung
Diese Lösung ist in Frankreich weit verbreitet. Das in eine Lebensversicherung investierte Geld kann unabhängig vom strengen Erbrecht an einen gewählten Begünstigten übertragen werden. Sofern die Beträge angemessen sind, handelt es sich um eine diskrete und legale Lösung, die dem Wohl einer vertrauenswürdigen Person dient.
Treffen mit einem Notar
Ob Sie ein konkretes Ziel haben, in einer schwierigen Familiensituation stecken oder einfach Ihr Erbe maximieren möchten: Ein Notar ist Ihr bevorzugter Ansprechpartner. Er kann Ihnen helfen, passende Alternativen zu finden, wie z. B. Anzahlungen, Testamente, Vermögensaufteilungen und mehr.