
Bisher wurden noch keine Reformen verabschiedet, doch in den Haushaltsverhandlungen werden immer wieder verschiedene Ideen diskutiert. Gestern war es das Wichtigste.
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Eine leichte Erhöhung des CSG für die höchsten Renten
Derzeit zahlt der steuerpflichtige Rentner 8,3 % CSG. Diskutiert wird eine Angleichung an den Satz für Erwerbstätige (9,2 %). Sie können mehr als 2.500 Euro Nettovermögen von 270 Euro und mehr einzahlen. Für ein Paar mit einem Bruttoeinkommen von 3.800 Euro könnte die Erhöhung sogar bis zu 400 Euro betragen.
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Die Abschaffung der 10%igen Steuermäßigung
Bisher gab es für Mieten eine automatische Steuerermäßigung von 10 %, die auf 4.321 Euro pro Haushalt begrenzt war. Die Abschaffung der Steuermäßigung würde eine erhebliche steuerliche Änderung bedeuten. Der Preis beträgt 40.000 Euro und 600 Euro plus 1.200 Euro werden verkauft – ebenfalls in der Doppelte.
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Einfrieren der Einkommensteuerskala
Sollte es trotz anhaltender Inflation nicht zu einer Neubewertung der Steuerskala kommen, könnten einige Steuerzahler in eine höhere Steuerklasse gedrängt werden, ohne dass es zu einer echten Kaufkraftsteigerung kommt. Der Effekt ist subtil, aber auf der anderen Seite der Medaille gibt es einige deutliche Auswirkungen.
Betoneinwirkungen nach Profilen
Gestern gab es ein Repräsentativspiel:
- Alleinstehender Mieter (2.500 €/Monat) : +270 € CSG + ~390 € Steuern → rund 660 € mehr pro Jahr
- Mietzahlung (3.800 €/Monat) : +400 € CSG + ~700 € Steuern → schnell 1.100 € zusätzlich
- Bescheidener Mieter (1.300 €/Monat) : geringe oder keine Auswirkungen , geringfügige Erhöhung
Bitte beachten Sie: Rentner mit dem edrigsten Einkommen (die einem ermäßigten Satz unterliegt oder von der CSG befreit sind) würde von diesen Entwicklungen relativ unberührt bleiben.
Noch ist es nichts offizielles… aber die Vorbereitungen schreiten voran
Bisher wurde keine dieser Maßnahmen verabschiedet. Doch die Anzeichen mehren sich: offizielle Berichte, Parlamentsdebatten, vorsichtige Regierungserklärungen. Und das alles, wenn wir das Finanzgesetz 2026 vor uns sehen, das im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden soll.
Mit anderen Worten: Es besteht kein Grund zur Beunruhigung, aber es wird empfohlen, wachsam zu bleiben